Wer kann sich jetzt noch an 1982 erinnern? Die Schande von Gijon, der Nichtangriffspakt zwischen deutschen und österreichischen Fußballnationalspielern, kommt Fußballfans weltweit vielleicht in den Sinn. In der 500-Seelen-Gemeinde Oberriet bei St. Gallen ist das Jahr 1982 so präsent wie der gestrige Tag. Auch nach über drei Jahrzehnt ist der Mord an Brigitte und Karin in der Kristallhöhle nicht aufgeklärt. Die Teenager waren mit ihren Fahrrädern unterwegs – ein Ferienausflug zu Verwandten. Doch die Rückkehr wurde für die Eltern der beiden Mädchen zur Qual. Erst mehrere Wochen nachdem die ihre Mädchen als vermisst meldeten, fand man die beiden Leichname in einer Felsspalte. Von Maden verzehrt, unkenntlich. An Verdächtigen mangelt es hier nicht. Ein Höhlenführer, ein Architekt, Touristen – die Ermittler tun eine Spur nach der anderen auf. Doch nichts Endgültiges wird die Gemüter beruhigen. 2012 wird der Fall zu den Akten gelegt. Nicht, weil es keine neuen Erkenntnisse mehr geben wird, sondern weil das Schweizerische Strafrecht es so vorsieht. Dreißig Jahre nach einer Tat, kann niemand mehr belangt werden. Durchsuchungsbeschlüsse sind nichtig. Vernehmungen können nur auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Und im Dorf rücken alle näher zusammen, wenn einer von außen wieder anfängt zu schnüffeln.
Robert Siegrist wartet seit seinem 21. Lebensjahr auf die Antwort wer seine Eltern, seine Tante und zwei seiner Cousins ermordet hat. Das war 1976, als man sie mit einem Winchester-Gewehr ermordete. Das Gewehr wurde gefunden, den Schützen müssen alle Beteiligten an der Suche schuldig bleiben. Er verarbeitete seine Fassungslosigkeit in einem Buch. Gerechtigkeit kann er nach so langer Zeit kaum mehr einfordern. Noch weniger die Unterstützung der Behörden.
Politiker, Spione, Milieu-Größen, Kinder – kurz: Opfer und Täter in diesem Buch sind klar zuzuordnen. Ermittler haben immer den Auftrag jedweden Zweifel aus dem Weg zu räumen. Täter beschreiten den gleichen Weg, allerdings mit der Vorgabe Zweifel zu streuen und keine Spuren zu hinterlassen. Autor Walter Hauser war selbst Kantonsrichter und kennt die Zwickmühle der Gerichte. Menschlich (meist sogar logisch) sind viele Fälle eindeutig. Doch vor dem Gesetz ist jeder gleich. Bestehen Zweifel, müssen sie dem Angeklagten angerechnet werden, um Manipulationen auszuschließen. Das kommt jedermann schlussendlich zugute. „Hoffen auf Aufklärung“ ist auch ein Plädoyer für die Aufhebung der Verjährungsfristen bei Mord und Totschlag. Die Wissenschaft schreitet voran und was vor Jahren noch undenkbar zu sein schien, kann heute mit einem Handstreich erledigt werden. Die Opfer werden dadurch nicht wieder lebendig.
So einen Krimi kann man sich nicht ausdenken. Solche Geschichten schreiben nur das Leben und der Tod in unheiliger Allianz. Die Täter sind dreißig Jahre nach ihrer Tat alle Schulden entlastet, den Hinterbliebenen bleibt nur der verzweifelte Blick zurück. Wenn Recht und Gerechtigkeit getrennte Wege gehen, kann nur die Versöhnung den Staat von der Verantwortung befreien.